Zum Jahresbeginn tagte das Begleitgremium, um intensiv über den Anerkennungsprozess und die Anerkennungskriterien für die potenziellen Einzelhelfer*innen zu diskutieren und einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Im Austausch wurde noch einmal die Rolle der Einzelhelfer*innen und auch die Aufgaben des Servicepunktes geschärft, die beispielsweise die Qualifizierung und Begleitung der engagierten Einzelpersonen beinhaltet.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, Ihnen die Zusammensetzung und die Rolle des Begleitgremiums in unserem Projekt einmal näherzubringen.
Das Begleitgremium ist mit Mitwirkenden besetzt, die wesentliche (Fach-)Stellen des Landes Baden-Württemberg aus der Altenhilfe, der Pflegepolitik und des bürgerschaftlichen Engagements repräsentieren. Auch Mitarbeiter*innen von Leistungsträgern sind hier vertreten, sodass sowohl kommunalpolitisch relevante als auch landes- und leistungsrechtliche Aspekte in allen wichtigen Entscheidungen im Modellprojekt berücksichtigt werden können.
- Landkreistag
- Städtetag
- Landesverbände der Pflegekassen
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
- Liga der freien Wohlfahrtspflege
- Verbände für private Pflegeeinrichtungen
- Landesseniorenrat
- Fachstelle Unterstützungsangebote bei der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg
Die Beteiligung des Begleitgremium (u. a. bei der Auswahl der Modellstandorte oder der Abstimmung zu den Anerkennungsvoraussetzungen für Einzelhelfer*innen) stellt zudem sicher, dass die für Ihren Modellstandort wichtigen Partner*innen bereits mit im Boot sitzen und so für die Mitarbeiter*innen der zukünftigen Servicepunkte im Rahmen des Modellprojektes eine gelingende Kommunikation mit relevanten Akteur*innen, z. B. den Pflegekassen oder der Fachstelle Unterstützungsangebote, unterstützt wird.
Im Rahmen des Begleitgremiums werden die wesentlichen Akteure auf Landesebene frühzeitig mit ihrer Fachexpertise in Abstimmungen und Abläufe des Gesamtprojekts einbezogen. So soll sichergestellt werden, dass die ausgewählten Konzepte und entwickelten Rahmenbedingungen in der Umsetzungspraxis realisierbar sind.
Den Modellstandorten werden weiteren Begleit- und Unterstützungsangebote während der gesamten Projektlaufzeit unterbreitet.