Häufige Fragen

Wir haben einen Bereich mit häufigen Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt. Dieser Bereich enthält die Fragen, die vermehrt an uns herangetragen wurden und wird fortlaufend ergänzt.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu (E-Mail: info@modellprojekt-usta-bw.de)!

1) Servicepunkt (10)

Hauptziel des Projektes ist

  • die Versorgungsstrukturen von Menschen mit Unterstützungs- und Hilfebedarf und ihren Angehörigen in Baden-Württemberg durch engagierte Einzelhelfer:innen im Vor- und Umfeld der Pflege weiterzuentwickeln und
  • eine adäquate Begleit- und Entwicklungsstruktur an bis zu sieben Standorten modellhaft zu erproben.

In diesem Zusammenhang werden Potenziale, Wirkungen und hierfür erforderliche Rahmenbedingungen evaluiert.

 

Zwischen November 2021 und März 2022 wurden potenzielle Modellstandorte angesprochen und schließlich durch das Begleitgremium ausgewählt. Alle in kommunaler Trägerschaft verorteten Akteure, die in bestehende Beratungs- und/oder Koordinierungsstrukturen und -prozesse integriert sind, zählten zur Zielgruppe.

Die Modellstandorte, welche im weiteren Projektverlauf als Servicepunkte bezeichnet werden, bilden das Bindeglied zwischen Menschen mit Unterstützungsbedarf und Unterstützenden, geben Informationen, qualifizieren, schaffen Transparenz und vernetzen.

Die Servicepunkt wirken aktiv an der Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Hilfe-Mix-Strukturen durch die Nutzung der Engagementpotenziale von bürgerschaftlich engagierten Einzelpersonen mit.

Folgende sieben Modellstandorte nehmen am Projekt teil:

Die in kommunaler Trägerschaft verorteten Servicepunkte können an den folgenden Stellen angedockt werden:

  • Pflegestützpunkte
  • Anerkennungsstellen
  • Altenhilfefachberatung
  • Quartiersmanager*innen
  • kommunale Freiwilligenagenturen
  • Seniorenbüros

 

Wird der Servicepunkt im Pflegestützpunkt verortet, ist eine Refinanzierung der Arbeit rund um die Implementierung des Servicepunktes und der Beteiligung am Gesamtprojekt in Höhe von max. 50.000 Euro möglich. Der Betrag dient der Finanzierung der zusätzlich geschaffenen Stellenanteile im Projektrahmen für die Projektlaufzeit.

Die Aufgaben Servicepunkte umfassen insbesondere folgende Bereiche:

  • Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
  • Information und Beratung von Einzelhelfer*innen sowie von Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörigen
  • ggfs. die Vermittlung von Einzelhelfer*innen und
  • deren Begleitung.

Gemeinsam mit dem KDA entwickelt jeder Servicepunkt sein individuelles Konzept. Die konzeptionelle Ausgestaltung beinhaltet Kernaufgaben und ermöglicht zusätzlich eine individuelle Schwerpunktsetzung (z. B. inhaltlich oder strukturell).

Die Qualifizierung der Servicepunkt beinhaltete u.a. die Vermittlung von Grundlagen in den Bereichen

  1. Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit,
  2. Information und Beratung und
  3. Qualifizierung, Vermittlung und Begleitung von Einzelhelfer:innen.

Es wurde ein gemeinsames Verständnis des Angebotsspektrums erarbeitet und Werkzeuge für den späteren Arbeitsalltag vorgestellt.

Die Begleitung der Einzelhelfer*innen ist Aufgabe des Servicepunktes und somit Inhalt des eigenen Servicepunktkonzepts. Der Servicepunkt entwickelt und erprobt bedarfsgerechte Begleitformate und -materialien. Das KDA begleitet als Projektträger die Servicepunkte während der gesamten Projektphase fachlich und unterstützt sie in ihrer individuellen Umsetzung.

Im Rahmen des Servicepunktkonzepts werden unterschiedliche Module für die Umsetzungsphase entwickelt und evaluiert, u. a. auch Bausteine bzgl. der Begleitung der Einzelhelfer*innen. Auch das KDA bietet dem Servicepunkt selbst generelle Hilfestellungen und unterstützt bei aufkommenden Problemen den Lösungsprozess.

Einen Überblick über die Handhabung anderer Bundesländer finden sie im Abschlussbericht des BMG-geförderten Forschungsvorhabens: „Förderung von Nachbarschaftshilfe durch Servicepunkte“ (abrufbar unter: https://kda.de/wp-content/uploads/2021/01/2020-11-24-Handreichung_barrierefrei.pdf)

2) Einzelhelfer*innen (7)

Bürgerschaftlich engagierte Einzelpersonen, insbesondere Freunde, Bekannte oder Nachbarn mit bestehendem oder sich entwickelndem persönlichem Bezug aus dem sozialen oder räumlichen Umfeld einer Person mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Einzelhelfer:innen können keine gewerblich tätigen Einzelpersonen sein.

Alle Menschen, die einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf in der selbstständigen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags haben, können das Beratungsangebot eines Servicepunktes in Anspruch nehmen. Die Kostenerstattung der Aufwandsentschädigung für Einzelhelfer*innen über den Entlastungsbetrag ist ausschließlich für Menschen mit einem Pflegegrad (1-5) möglich.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (gem. 45b SGB XI) kann von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zweckgebunden zur Erstattung von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen (für Pflegebedürftige und/oder pflegende Angehörige) eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden.

Im Rahmen der individuellen Konzeptgestaltung kann auch die Vermittlung von Einzelhelfer*innen Aufgabe des Servicepunktes sein und somit modellhaft erprobt werden.

Der Entlastungsbetrag kann zur Erstattung der Aufwandsentschädigung für anerkannte ehrenamtlich engagierte Einzelhelfer*innen abgerufen werden.

Die Aufwandsentschädigung stellt eine Form der finanziellen Anerkennung und Aufwandsvergütung innerhalb des bürgerschaftlichen Engagements dar. Die Aufwandsentschädigung ist nicht als Vergütung oder Entgelt zu verstehen, da sich das Ehrenamt u. a. durch Unentgeltlichkeit auszeichnet. Mithilfe einer Aufwandsentschädigung können entstandenen Kosten entschädigt oder Wertschätzungen/Anerkennungen entgegene gebracht werden.

Menschen mit Pflegebedarf aller Pflegegrade, die in ihrer häuslichen Umgebung ambulant versorgt werden, haben gem. § 45b SGB XI Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag kann im Rahmen des Modellprojektes von den anspruchsberechtigten Personen auch für ehrenamtlich engagierte Einzelhelfer*innen eingesetzt werden.