Formular zur Interessenbekundung
Wenn Sie als Modellstandort Teil des Projektes sein möchten, gibt es eine schnelle und einfache Möglichkeit Ihr Interesse zu bekunden. Sie müssen lediglich ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Wo finden Sie das Formular zur Interessenbekundung?
- Sie können uns direkt kontaktieren (telefonisch oder per Mail) und wir senden Ihnen das entsprechende Formular zur Interessenbekundung zu, oder
- Sie laden sich folgendes Formular als pdf-Dokument herunter:
Formular zur Interessenbekundung
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular entweder als Scan per E-Mail an info@modellprojekt-usta-bw.de oder postalisch an folgende Adresse:
Kuratorium Deutsche Altershilfe
Einzelhelfer*in BW
An der Pauluskirche 3-5
50677 Köln
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Interessenbekundung werden u.a. Angaben zu folgenden Punkten benötigt:
- Eckdaten zu Ihrer Kommune
- Idee Ihres Servicepunktes (z.B. Verortung des Servicepunktes in der Kommune)
- Kurzes Motivationsschreiben
Bis wann müssen Sie Ihr Interesse bekunden?
Die Interessensbekundung ist vom 8.11.2021 bis zum 28.02.2022 möglich.
Voraussetzungen
Voraussetzung zur Teilnahme am Modellprogramm ist es, dass die Organisation bereits über Erfahrungen in der Beratung und der Arbeit mit Engagierten verfügt und in das lokale Netzwerk integriert ist. Es sollte ein Grundlagenwissen im Bereich der Pflegeversicherung und der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) vorhanden sein.
Das Mitwirken im Projekt als Modellstandort beinhaltet eine aktive Teilnahme an der Qualifizierungsphase – sprich der Workshops und der Online-Phase. Je Modellstandort ist eine Teilnahme von zwei Personen vorgesehen, d.h. das Mitwirken einer Hauptansprechperson mit einer Vertretung. Den Teilnehmenden muss ein Internetzugang zur Verfügung stehen.
In der Kooperationsvereinbarung wird zum einen geregelt, dass die Organisationen aktiv über den Zeitraum des Modellprogramms mitwirken, ein Angebot aufbauen und an der entsprechenden Evaluation teilnehmen, und zum anderen, dass eine Refinanzierung der Arbeit des Servicepunktes und der Beteiligung am Gesamtprojekt in Höhe von max. 50.000 Euro für anfallende Personalkosten möglich ist.
Als Eigenbeitrag der Servicepunkte wird beispielsweise der Einsatz von Sachmitteln (z. B. Räume oder Ausstattung) erwartet.
Verlauf des Interessenbekundungsverfahrens
Das Interessenbekundungsverfahren beginnt am 8. November 2021 mit der digitalen Informationsveranstaltung.
Es beinhaltet
- die Abgabe der Interessenbekundung,
- die Auswahl der Modellstandorte und
- den Abschluss des Kooperationsvertrages.
Nach dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung beginnt die Qualifizierung der Servicepunkte im Juni 2022.

Start Interessenbekundungsverfahren (IBV)
Wenn Sie als Modellstandort Teil des Projektes sein möchten, gibt es eine schnelle und einfache Möglichkeit Ihr Interesse zu bekunden. Nutzen Sie dazu bitte das entsprechende Formular am Ende dieser Seite.
Die Interessensbekundung ist vom 8.11.2021 bis zum 28.02.2022 möglich.
Mit einer Informationsveranstaltung am 8.11.2021 startet das IBV. Hier finden Sie die entsprechende Präsentation zur Veranstaltung.
Individuelle Beratung
Während der gesamten Phase der Interessenbekundung stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Digitale Sprechstunden
Hier werden wir Ihnen das Modellprojekt und die Möglichkeit des Mitwirkens als Modellstandort vorstellen und das Interessensbekundungsverfahren zum Projekt eröffnen.
- Wer kann sich beteiligen und welche Chancen ergeben sich hierdurch?
- Wie werden interessierte Akteure unterstützt und welche Voraussetzungen gibt es?
- Wie laufen das Interessenbekundungsverfahren und die Projektumsetzung vor Ort ab?
Sie haben die Möglichkeit gezielte Rückfragen zu unterschiedlichen Projektbausteinen und Themen an uns zu richten.
Das digitale Format wird etwa 60 bis 90 Minuten andauern, je nach Austauschbedarf.
Ende Interessenbekundungsverfahren (IBV)
Am 28. Februar 2022 endet die Möglichkeit für Kommunen, an der Interessenbekundung teilzunehmen.
Auswahl Modellstandorte
Die Auswahl der sechs Modellstandorte erfolgt randomisiert anhand sozio-struktureller Kriterien und wird durch ein Begleitgremium des Projekts durchgeführt.
Kooperationsvereinbarung
Anschließend werden die Akteure, die am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, über die Auswahl informiert.
Zwischen den sechs teilnehmenden Kommunen und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe wird der Kooperationsvertrag unterzeichnet.
Qualifizierung Servicepunkte
Für die teilnehmenden Organisationen an den sechs Modellstandorte bietet das KDA umfassende Qualifizierungs- und Begleitangebote während der gesamten Projektlaufzeit an. Hierzu gehören die partizipative
Konzeptentwicklung und Aufbaubegleitung des Servicepunktes in der Qualifizierungsphase sowie Fort- und Weiterbildungen zu verschiedenen Fachthemen, Austauschformate und Werkstätten und vor Ort Begleitung während der Umsetzungsphase.
Ziel der Qualifizierung ist es, begleitet durch das KDA ein eigenes Servicepunkt-Konzept zu entwickeln und die hierzu notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln
Die Begleitung der Konzeptentwicklung und -umsetzung findet im Blended-learning-Verfahren, d. h. analog und digital, statt. Für jeden Modellstandort ist eine feste Hauptansprechperson mit einer Vertretung angedacht. Die Teilnahme an den unterschiedlichen Qualifizierungs- und Begleitformaten ist somit für zwei Mitarbeiter*innen pro Servicepunkt vorgesehen.
Implementierungsphase
Nachdem die Qualifizierungsphase abgeschlossen ist, folgt die Umsetzungsphase der Servicepunkte.
Alle Informationen finden Sie zusammengefasst in der Informationsmappe zum Modellprojekt