Wen umfasst die Zielgruppe „Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf“?

Alle Menschen, die einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf in der selbstständigen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags haben, können das Beratungsangebot eines Servicepunktes in Anspruch nehmen. Die Kostenerstattung der Aufwandsentschädigung für Einzelhelfer*innen über den Entlastungsbetrag ist ausschließlich für Menschen mit einem Pflegegrad (1-5) möglich.

Wer kann Einzelhelfer*in sein?

Bürgerschaftlich engagierte Einzelpersonen, insbesondere Freunde, Bekannte oder Nachbarn mit bestehendem oder sich entwickelndem persönlichem Bezug aus dem sozialen oder räumlichen Umfeld einer Person mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Einzelhelfer:innen können keine gewerblich tätigen Einzelpersonen sein.

Wo sind die Servicepunkte angesiedelt?

Die in kommunaler Trägerschaft verorteten Servicepunkte können an den folgenden Stellen angedockt werden: Pflegestützpunkte Anerkennungsstellen Altenhilfefachberatung Quartiersmanager*innen kommunale Freiwilligenagenturen Seniorenbüros  

Was ist ein Servicepunktkonzept?

Gemeinsam mit dem KDA entwickelt jeder Servicepunkt sein individuelles Konzept. Die konzeptionelle Ausgestaltung beinhaltet Kernaufgaben und ermöglicht zusätzlich eine individuelle Schwerpunktsetzung (z. B. inhaltlich oder strukturell).

Wer sind die Modellstandorte?

Zwischen November 2021 und März 2022 wurden potenzielle Modellstandorte angesprochen und schließlich durch das Begleitgremium ausgewählt. Alle in kommunaler Trägerschaft verorteten Akteure, die in bestehende Beratungs- und/oder Koordinierungsstrukturen und -prozesse integriert sind, zählten zur Zielgruppe. Die Modellstandorte, welche im weiteren Projektverlauf als Servicepunkte bezeichnet werden, bilden das Bindeglied zwischen Menschen mit Unterstützungsbedarf und Unterstützenden, geben… Weiterlesen Wer sind die Modellstandorte?