Qualifizierung und Begleitung
Den Modellstandorten werden unterschiedliche Begleit- und Unterstützungsangebote während der gesamten Projektlaufzeit unterbreitet.
Für die teilnehmenden Organisationen an den sechs Modellstandorte bieten wir als Kuratorium Deutsche Altershilfe umfassende Qualifizierungs- und Begleitangebote während der gesamten Projektlaufzeit an. Hierzu gehören die partizipative Konzeptentwicklung und Aufbaubegleitung des Servicepunktes in der Qualifizierungsphase sowie Fort- und Weiterbildungen zu verschiedenen Fachthemen, Austauschformate und Werkstätten und vor Ort Begleitung während der Umsetzungsphase.
Ziel der Qualifizierung ist es, begleitet durch das KDA ein eigenes Servicepunkt-Konzept zu entwickeln und die hierzu notwendigen Kenntnisse und Informationen zu vermitteln (Beispiele: Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Begleitungsformate, Clearing, Matching und Assessment etc.). Die Modellstandorte haben die Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung innerhalb des Konzepts, sodass die vor-Ort-Situation und mögliche Besonderheiten optimal berücksichtigt werden können.
Eine umfangreiche Qualifizierung als Servicepunkt beinhaltet u.a. die Vermittlung von Grundlagen in den Bereichen
- Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit,
- Information und Beratung und
- Qualifizierung, Vermittlung und Begleitung von Einzelhelfer*innen.
Ein gemeinsames Verständnis des Angebotsspektrums soll darüber hinaus erarbeitet und Werkzeuge für den späteren Arbeitsalltag vorgestellt werden.
Die Begleitung der Konzeptentwicklung und -umsetzung findet im blended-learning-Verfahren, d.h. analog und digital, statt. Für jeden Modellstandort ist eine feste Hauptansprechperson mit einer Vertretung angedacht. Die Teilnahme an den unterschiedlichen Qualifizierungs- und Begleitungsformaten ist somit für zwei Mitarbeiter*innen pro Servicepunkt vorgesehen.
Das KDA bietet während der gesamten Projektlaufzeit eine individuelle Begleitung und Unterstützung per Telefon, Videokonferenz, E-Mail oder auch vor Ort an. Es ist durchgängig für Anfragen der beteiligten Organisationen erreichbar. Es bietet generelle Hilfestellungen und kann bei aufkommenden Problemen den Lösungsprozess unterstützen. Hierzu werden bedarfsorientiert Fort- und Weiterbildungen angeboten. Eine gezielte Beratung vor Ort ist ebenfalls vorgesehen. Für die Öffentlichkeitsarbeit wird jedem Servicepunkt ein Kommunikationspaket zur Verfügung gestellt. Das KDA stellt zudem eine zentrale Internetplattform bereit, die als Informationsquelle zum Projekt und den einzelnen Modellstandorten informiert.
Während der Erprobungsphase werden analoge und digitale Austauschräume zwischen den einzelnen Servicepunkten geschaffen. Vor Ort finden Austauschtreffen und Werkstätten statt. Ergänzend wird eine digitale Plattform für die Zusammenarbeit implementiert. Es sind analoge und digitale Fortbildungen, entsprechend den aufkommenden Bedarfen, angedacht.
Finanzielle Unterstützung
Die teilnehmenden Modellstandorte erhalten zur Refinanzierung der Arbeit rund um die Implementierung, Weiterentwicklung und Verstetigung der Unterstützungsstruktur und der Beteiligung am Gesamtprojekt in Höhe von max. 50.000 Euro. Der Betrag dient der Finanzierung der anfallenden Personalkosten. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem teilnehmenden Modellstandort und dem KDA wird vertraglich festgehalten, dass die Anforderung der Mittel mittels einer Rechnung einmal im Quartal an das KDA erfolgen kann.
Die Personalkostenfinanzierung kann sich bzgl. der Vergütung bei vergleichbarer Qualifizierung an den Finanzierungsmodalitäten der Pflegestützpunktmitarbeitenden in Baden-Württemberg orientieren.
Abweichende Finanzierungsvereinbarungen sind nach Absprache möglich, sofern sie aus dem Umsetzungskonzept des Modellstandortes hervorgehen und das Kriterium einer Hauptansprechperson mit einer Vertretung je Modellstandort gewahrt bleibt. Dieser Fall kann bspw. eintreten, wenn das Servicepunktkonzept gemeindenah konzeptioniert wird und bei den entsprechenden Mitarbeitenden vor Ort eine stundenbezogene Anteilsfinanzierung zur Umsetzung und Erprobung des Projektes vorgesehen ist.
Als Eigenbeitrag der Servicepunkte wird beispielsweise der Einsatz von Sachmitteln (z. B. Räume oder Ausstattung) erwartet.
Begleitgremium
- Landkreistag
- Städtetag
- Landesverbände der Pflegekassen
- Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
- Liga der freien Wohlfahrtspflege
- Verbände für private Pflegeeinrichtungen
- Landesseniorenrat
- Fachstelle Unterstützungsangebote bei der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg