Ehrenamtliche Einzelhelfer:innen in ganz Baden-Württemberg – Novellierte Landesverordnung

Entlastungsbetrag für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unbürokratisch und ohne Schulungserfordernis verfügbar
Die Landesregierung reformiert die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) und passt sie auf den steigenden Bedarf in der ambulanten Versorgung und Pflege an. Das ermöglicht niedrigschwellige Hilfen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft im Quartier oder dem Freundes- und Bekanntenkreis.

Am 12. Dezember 2024 hat das Land Baden-Württemberg eine novellierte Landesverordnung verkündet. Alle Informationen und Unterlagen sowie die Pressemittelung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration finden Sie unter:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-unterstuetzt-und-entlastet-pflegende-angehoerige