Die Servicepunkte in den Modellstandorten

Die Auswahl der Modellstandorte mit ihren Servicepunkten wurde durch das Begleitgremium getroffen.

An dieser Stelle werden zeitnah die im Projekt mitwirkenden Modellstandorte mit den entsprechenden Servicepunkten gelistet und entsprechende Informationen bereitgestellt.

Welche Modellstandorte wurden gesucht?

Als Modellstandorte können sich Stadt- und Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden mit einer geeigneten Organisation bzw. einem Zusammenschluss von mehreren Organisationen in kommunaler Trägerschaft bewerben.

Wir suchen Modellstandorte mit Organisationen, die in bestehende kommunale Strukturen und Prozesse integriert sind und aktiv an der Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Hilfe-Mix-Strukturen durch die Nutzung der Engagementpotentiale von bürgerschaftlich engagierten Einzelpersonen mitwirken möchten.

Also kommunal verortete Organisationen, die ihr Angebotsspektrum um einen neuen innovativen Baustein erweitern möchten und die Begleitstruktur als „Servicepunkt“ für das neue Unterstützungsformat der Einzelhelfer*innen partizipativ gestalten und modellhaft erproben möchten.

Als geeignete Organisation(en) je Modellstandort kommen beispielsweise

  • Pflegestützpunkte mit regionalen Standorten,
  • Anerkennungsstellen, Altenhilfefachberater*innen,
  • Quartiersentwickler*innen,
  • kommunale Freiwilligenagenturen und
  • Seniorenbüros

in Betracht.

Was sind die Aufgaben der Servicepunkte?

Die Tätigkeiten der angehenden Servicepunkte umfassen im lokalen Kontext insbesondere

  • die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit,
  • die Information und Beratung der Einzelhelfer*innen, Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörige,
  • die Qualifizierung der Einzelhelfer*innen,
  • die Vermittlung von Einzelhelfer*innen und
  • deren Begleitung.

In welchem Zeitraum wirken die Servicepunkte im Projekt mit?

Die Organisationen nehmen über einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten aktiv an der Qualifizierungs- und Umsetzungsphase des Projektes teil.

Dazu zählen neben der partizipativen Ausgestaltung eines eigenen Konzepts, der entsprechenden Umsetzung und Erprobung des Servicepunktes und der wissenschaftlichen und fachlichen Begleitung auch die Teilnahme an Formate wie Workshops, Werkstätten, Austauschtreffen und digitale Angebote. Für die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen, die durch das KDA angeboten werden, ist eine Teilnahme von jeweils zwei Personen vorgesehen.

Die Qualifizierungsphase beginnt mit dem ersten vor-Ort-Workshop im Juni 2022.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Als Modellstandorte können sich Stadt- und Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden mit einer geeigneten Organisation in kommunaler Trägerschaft bewerben.

Voraussetzung zur Teilnahme am Modellprogramm ist es, dass die Organisation bereits über Erfahrungen in der Beratung und der Arbeit mit Engagierten verfügt und in das lokale Netzwerk integriert ist. Es sollte ein Grundlagenwissen im Bereich der Pflegeversicherung und der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) vorhanden sein.

Das Mitwirken im Projekt als Modellstandort beinhaltet eine aktive Teilnahme an der Qualifizierungsphase – sprich der Workshops und der Online-Phase. Je Modellstandort ist eine Teilnahme von zwei Personen vorgesehen, d.h. das Mitwirken einer Hauptansprechperson mit einer Vertretung. Den Teilnehmenden muss ein Internetzugang zur Verfügung stehen.

In der Kooperationsvereinbarung wird zum einen geregelt, dass die Organisationen aktiv über den Zeitraum des Modellprogramms mitwirken, ein Angebot aufbauen und an der entsprechenden Evaluation teilnehmen, und zum anderen, dass eine Refinanzierung der Arbeit des Servicepunktes und der Beteiligung am Gesamtprojekt in Höhe von max. 50.000 Euro für anfallende Personalkosten möglich ist.

Als Eigenbeitrag der Servicepunkte wird beispielsweise der Einsatz von Sachmitteln (z. B. Räume oder Ausstattung) erwartet.