Anschließend werden die Akteure, die am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, über die Auswahl informiert.
Zwischen den sechs teilnehmenden Kommunen und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe wird der Kooperationsvertrag unterzeichnet.
Anschließend werden die Akteure, die am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, über die Auswahl informiert.
Zwischen den sechs teilnehmenden Kommunen und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe wird der Kooperationsvertrag unterzeichnet.