Die Servicepunkte in den Modellstandorten
Die Auswahl der Modellstandorte mit ihren Servicepunkten wurde durch das Begleitgremium getroffen.
Welche Modellstandorte wurden gesucht?
Als Modellstandorte konnten sich Stadt- und Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden mit einer geeigneten Organisation bzw. einem Zusammenschluss von mehreren Organisationen in kommunaler Trägerschaft bewerben.
Wir suchten Modellstandorte mit Organisationen, die in bestehende kommunale Strukturen und Prozesse integriert sind und aktiv an der Weiterentwicklung von sozialraumbezogenen Hilfe-Mix-Strukturen durch die Nutzung der Engagementpotentiale von bürgerschaftlich engagierten Einzelpersonen mitwirken möchten.
Also kommunal verortete Organisationen, die ihr Angebotsspektrum um einen neuen innovativen Baustein erweitern möchten und die Begleitstruktur als „Servicepunkt“ für das neue Unterstützungsformat der Einzelhelfer*innen partizipativ gestalten und modellhaft erproben möchten.
Als geeignete Organisation(en) je Modellstandort kamen beispielsweise
- Pflegestützpunkte mit regionalen Standorten,
- Anerkennungsstellen, Altenhilfefachberater*innen,
- Quartiersentwickler*innen,
- kommunale Freiwilligenagenturen und
- Seniorenbüros
in Betracht.
Was sind die Aufgaben der Servicepunkte?
Die Tätigkeiten der Servicepunkte umfassen im lokalen Kontext insbesondere
- die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit,
- die Information und Beratung der Einzelhelfer*innen, Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörige,
- die Vermittlung von Einzelhelfer*innen und
- deren Begleitung (u.a. Begleit- und Qualifizierungsangebot).
In welchem Zeitraum wirken die Servicepunkte im Projekt mit?
Die Organisationen nahmen im Projekt „Weiterentwicklung der organisierten Einzelhelferinnen und Einzelhelfer im Vor- und Umfeld von Pflege“ über einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten aktiv an der Qualifizierungs- und Umsetzungsphase des Projektes teil.
Dazu zählen neben der partizipativen Ausgestaltung eines eigenen Konzepts, der entsprechenden Umsetzung und Erprobung des Servicepunktes und der wissenschaftlichen und fachlichen Begleitung auch die Teilnahme an Formate wie Workshops, Werkstätten, Austauschtreffen und digitale Angebote. Für die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen, die durch das KDA angeboten werden, ist eine Teilnahme von jeweils zwei Personen vorgesehen.
Darüber hinaus nehmen die sieben Modellstandorte am derzeitigen Modellprojekt "Implementierungsbegleitung zur sozialräumlichen Unterstützung ehrenamtlich engagierter Einzelhelfer:innen in Baden-Württemberg (IEE)" (Januar - Dezember 2024) teil.
Welche Voraussetzungen mussten als Servicepunkt erfüllt sein?
Als Modellstandorte konnten sich Stadt- und Landkreise sowie kreisangehörige Gemeinden mit einer geeigneten Organisation in kommunaler Trägerschaft bewerben.
Voraussetzung zur Teilnahme am Modellprogramm war es, dass die Organisation bereits über Erfahrungen in der Beratung und der Arbeit mit Engagierten verfügt und in das lokale Netzwerk integriert ist. Es sollte ein Grundlagenwissen im Bereich der Pflegeversicherung und der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) vorhanden sein.