Wird der Servicepunkt im Pflegestützpunkt verortet, ist eine Refinanzierung der Arbeit rund um die Implementierung des Servicepunktes und der Beteiligung am Gesamtprojekt in Höhe von max. 50.000 Euro möglich. Der Betrag dient der Finanzierung der zusätzlich geschaffenen Stellenanteile im Projektrahmen für die Projektlaufzeit.