Wie wurden die Servicepunkte durch das KDA qualifiziert?

Die Qualifizierung der Servicepunkt beinhaltete u.a. die Vermittlung von Grundlagen in den Bereichen Es wurde ein gemeinsames Verständnis des Angebotsspektrums erarbeitet und Werkzeuge für den späteren Arbeitsalltag vorgestellt.

Was ist eine Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung stellt eine Form der finanziellen Anerkennung und Aufwandsvergütung innerhalb des bürgerschaftlichen Engagements dar. Die Aufwandsentschädigung ist nicht als Vergütung oder Entgelt zu verstehen, da sich das Ehrenamt u. a. durch Unentgeltlichkeit auszeichnet. Mithilfe einer Aufwandsentschädigung können entstandenen Kosten entschädigt oder Wertschätzungen/Anerkennungen entgegene gebracht werden.

Wie gestaltet sich die Begleitung der Einzelhelfer:innen?

Die Begleitung der Einzelhelfer*innen ist Aufgabe des Servicepunktes und somit Inhalt des eigenen Servicepunktkonzepts. Der Servicepunkt entwickelt und erprobt bedarfsgerechte Begleitformate und -materialien. Das KDA begleitet als Projektträger die Servicepunkte während der gesamten Projektphase fachlich und unterstützt sie in ihrer individuellen Umsetzung.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (gem. 45b SGB XI) kann von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zweckgebunden zur Erstattung von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen (für Pflegebedürftige und/oder pflegende Angehörige) eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden.