Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (gem. 45b SGB XI) kann von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zweckgebunden zur Erstattung von qualitätsgesicherten Unterstützungsleistungen (für Pflegebedürftige und/oder pflegende Angehörige) eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden.