Wer kann den Entlastungsbetrag für die Unterstützung/Begleitung im Alltag durch Einzelhelfer*innen einsetzen?

Menschen mit Pflegebedarf aller Pflegegrade, die in ihrer häuslichen Umgebung ambulant versorgt werden, haben gem. § 45b SGB XI Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag kann im Rahmen des Modellprojektes von den anspruchsberechtigten Personen auch für ehrenamtlich engagierte Einzelhelfer*innen eingesetzt werden.