Wer kann Einzelhelfer*in sein?

Bürgerschaftlich engagierte Einzelpersonen, insbesondere Freunde, Bekannte oder Nachbarn mit bestehendem oder sich entwickelndem persönlichem Bezug aus dem sozialen oder räumlichen Umfeld einer Person mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Einzelhelfer:innen können keine gewerblich tätigen Einzelpersonen sein.