Wen umfasst die Zielgruppe „Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf“?
Alle Menschen, die einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf in der selbstständigen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Alltags haben, können das Beratungsangebot eines Servicepunktes in Anspruch nehmen. Die Kostenerstattung der Aufwandsentschädigung für Einzelhelfer*innen über den Entlastungsbetrag ist ausschließlich für Menschen mit einem Pflegegrad (1-5) möglich.